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BVerwG, 17.12.1990 - 2 B 111.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anrechnung von Leistungen aus freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Aufwendungen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.02.1990 - 1 K 1354/89
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 4 S 911/90
- BVerwG, 17.12.1990 - 2 B 111.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1990 - 2 B 111.90
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 17.12.1990 - 2 B 111.90
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).